01001 Ein Überblick zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
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Der European Green Deal und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) heben die für viele Unternehmen verpflichtend werdende Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ein neues Niveau. Die CSRD und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erweitern die Berichtpflichten erheblich und verlangen detaillierte Angaben zu Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen.
Achtung: Dieser Artikel bezieht sich auf das ESRS-Set 1. Am 10. November 2025 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 veröffentlicht. Weitere Informationen dazu finden Sie in Abschnitt 2. Sobald die überarbeiteten ESRS in finaler Form verabschiedet sind, wird der Text erneut angepasst. von: |
Schnelleinstieg ins Thema: Drei wichtige Fragen, auf die dieser Beitrag eine Antwort gibt
Frage 1: Warum ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen heute unverzichtbar?
Antwort: Nachhaltigkeitsberichterstattung ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch eine Chance für Unternehmen, Transparenz zu schaffen, das Vertrauen von Stakeholdern zu stärken und ihre Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft zu zeigen. Sie ist ein strategisches Instrument, um Nachhaltigkeit in das Kerngeschäft zu integrieren und langfristigen wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. | |
Weitere Informationen dazu siehe Abschnitt 1 und Abschnitt 8. |
Frage 2: Was müssen Unternehmen über die CSRD und ESRS wissen?
Antwort: Die CSRD erweitert die Berichtspflichten erheblich und verpflichtet die betroffenen Unternehmen, detaillierte Informationen zu ihren Nachhaltigkeitsrisiken, -chancen und -auswirkungen bereitzustellen. Die ESRS bieten dabei einen klaren Rahmen, um diese Anforderungen zu erfüllen, und stellen sicher, dass die Berichte vergleichbar, zuverlässig und relevant sind. Für KMU gibt es mit den VSME-Standards ein freiwilliges Rahmenwerk, das speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. | |
Weitere Informationen dazu siehe Abschnitt 1 und Abschnitt 2. |
Frage 3: Wie können Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgreich umsetzen?
Antwort: Eine erfolgreiche Umsetzung beginnt mit einer umfassenden Bestandsaufnahme der aktuellen Nachhaltigkeitsleistungen und einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Unternehmen sollten ein Nachhaltigkeitsteam bilden, einen klaren Projektplan mit Zeitrahmen und Ressourcen erstellen und geeignete Methoden zur Datenerhebung und Qualitätssicherung einsetzen. Pilotprojekte können helfen, Prozesse zu testen und zu optimieren. | |
Weitere Informationen dazu siehe Abschnitt 3 folgende. |
1 Relevanz der Berichtspflicht für Unternehmen
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung hat sich in den letzten Jahrzehnten von einer freiwilligen Zusatzleistung fortschrittlicher Unternehmen zu einer regulierten und erwarteten Praxis entwickelt. Dieser Wandel spiegelt ein wachsendes Bewusstsein für die sozialen, ökologischen und ökonomischen Auswirkungen unternehmerischen Handelns wider. Die Berichterstattung über Nachhaltigkeit ist heute nicht mehr nur ein Instrument der Imagepflege, sondern ein integraler Bestandteil der Unternehmensführung und -kommunikation, der die Transparenz erhöht, das Vertrauen der Stakeholder stärkt und die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung schafft.
Im Laufe der Zeit haben verschiedene Initiativen und Richtlinien, wie z. B. die der Global Reporting Initiative (GRI), den Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen und kontinuierlich weiterentwickelt. Diese Richtlinien haben dazu beigetragen, dass Unternehmen weltweit ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft messen, veröffentlichen und verbessern.
European Green Deal
Durch die Initiierung des European Green Deals wurde das Thema der unternehmerischen Nachhaltigkeit auch fest auf Ebene der europäischen Regulierungsbehörden verankert. Der European Green Deal verkörpert ein zentrales Vorhaben der Europäischen Union, mit dem Ziel, Europa bis zum Jahr 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu transformieren. Er umfasst eine breite Palette an Initiativen, die von der Förderung erneuerbarer Energien bis hin zur nachhaltigen Infrastruktur reichen. Integraler Bestandteil dieser Strategie ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die die Berichtspflichten von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit erweitert und vertieft. Die CSRD ist damit ein wesentliches Instrument, um die Transparenz und Verantwortlichkeit im Rahmen des European Green Deals zu gewährleisten und die Wirtschaft auf einen nachhaltigen Pfad zu lenken.
Durch die Initiierung des European Green Deals wurde das Thema der unternehmerischen Nachhaltigkeit auch fest auf Ebene der europäischen Regulierungsbehörden verankert. Der European Green Deal verkörpert ein zentrales Vorhaben der Europäischen Union, mit dem Ziel, Europa bis zum Jahr 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu transformieren. Er umfasst eine breite Palette an Initiativen, die von der Förderung erneuerbarer Energien bis hin zur nachhaltigen Infrastruktur reichen. Integraler Bestandteil dieser Strategie ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die die Berichtspflichten von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit erweitert und vertieft. Die CSRD ist damit ein wesentliches Instrument, um die Transparenz und Verantwortlichkeit im Rahmen des European Green Deals zu gewährleisten und die Wirtschaft auf einen nachhaltigen Pfad zu lenken.
Berichtserstattung nach CSRD
Mit der Einführung der CSRD durch die Europäische Union wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung nun auf eine neue Ebene gehoben. Die CSRD erweitert den Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich und verlangt von Unternehmen, dass sie über ihre Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen sowie über ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt berichten. Als Teil des Lageberichts werden die Nachhaltigkeitsinformationen künftig den finanziellen Offenlegungspflichten gleichgestellt und werden Teil der verpflichtenden Prüfung. Gemeinsam mit den Anforderungen der CSRD müssen Unternehmen auch die Anforderungen der EU-Taxonomie Verordnung umsetzen und in den Lagebericht integrieren. Die CSRD zielt darauf ab, die Vergleichbarkeit, Zuverlässigkeit und Konsistenz der Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern, die von Unternehmen bereitgestellt werden.
Mit der Einführung der CSRD durch die Europäische Union wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung nun auf eine neue Ebene gehoben. Die CSRD erweitert den Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich und verlangt von Unternehmen, dass sie über ihre Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen sowie über ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt berichten. Als Teil des Lageberichts werden die Nachhaltigkeitsinformationen künftig den finanziellen Offenlegungspflichten gleichgestellt und werden Teil der verpflichtenden Prüfung. Gemeinsam mit den Anforderungen der CSRD müssen Unternehmen auch die Anforderungen der EU-Taxonomie Verordnung umsetzen und in den Lagebericht integrieren. Die CSRD zielt darauf ab, die Vergleichbarkeit, Zuverlässigkeit und Konsistenz der Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern, die von Unternehmen bereitgestellt werden.
ESRS als Rahmenwerk
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ergänzen die CSRD, indem sie einen detaillierten Rahmen für die Berichterstattung vorgeben. Diese Standards sollen sicherstellen, dass die von den Unternehmen bereitgestellten Informationen den Anforderungen der verschiedenen Stakeholder entsprechen und eine fundierte Grundlage für die Beurteilung der Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens bieten.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ergänzen die CSRD, indem sie einen detaillierten Rahmen für die Berichterstattung vorgeben. Diese Standards sollen sicherstellen, dass die von den Unternehmen bereitgestellten Informationen den Anforderungen der verschiedenen Stakeholder entsprechen und eine fundierte Grundlage für die Beurteilung der Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens bieten.
VSME als KMU-Rahmenwerk
Die Voluntary Sustainability Reporting Standards for SMEs (VSME) stellen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein speziell zugeschnittenes, freiwilliges Rahmenwerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Der von der EFRAG im Auftrag der EU-Kommission entwickelte VSME-Standard richtet sich primär an KMU, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, aber dennoch ESG-Informationen für Investoren, Banken oder Geschäftspartner bereitstellen möchten. Zu diesem Zweck reduziert er die Angabenpflichten auf rund 75 praxisnahe Datenpunkte aus Umwelt, Sozialem und Governance und verzichtet auf eine verpflichtende doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Je nach Bedarf können Unternehmen zwischen einem Basismodul mit Mindestanforderungen und einem umfassenderen Zusatzmodul wählen, wodurch auch unterschiedliche Kapazitäten und Informationsbedarfe sinnvoll adressiert werden. Die veröffentlichte Version der VSME finden Sie hier, nähere Informationen zum VSME siehe Kapitel 01003.
Die Voluntary Sustainability Reporting Standards for SMEs (VSME) stellen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein speziell zugeschnittenes, freiwilliges Rahmenwerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Der von der EFRAG im Auftrag der EU-Kommission entwickelte VSME-Standard richtet sich primär an KMU, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, aber dennoch ESG-Informationen für Investoren, Banken oder Geschäftspartner bereitstellen möchten. Zu diesem Zweck reduziert er die Angabenpflichten auf rund 75 praxisnahe Datenpunkte aus Umwelt, Sozialem und Governance und verzichtet auf eine verpflichtende doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Je nach Bedarf können Unternehmen zwischen einem Basismodul mit Mindestanforderungen und einem umfassenderen Zusatzmodul wählen, wodurch auch unterschiedliche Kapazitäten und Informationsbedarfe sinnvoll adressiert werden. Die veröffentlichte Version der VSME finden Sie hier, nähere Informationen zum VSME siehe Kapitel 01003.
Erweiterung der Verantwortlichkeiten
Für Geschäftsführungen, Nachhaltigkeitsverantwortliche und andere Personen in Unternehmen, die sich mit der Implementierung der CSRD auseinandersetzen, bedeutet die Einführung eine signifikante Erweiterung ihrer Verantwortlichkeiten. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Unternehmen nicht nur die rechtlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch die Chancen nutzen, die eine transparente und glaubwürdige Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet. Diese Berichterstattung umfasst die Entwicklung robuster Systeme zur Datenerfassung, die Durchführung von Wesentlichkeitsanalysen und die Gestaltung von Berichten, die sowohl informativ als auch ansprechend sind.
Für Geschäftsführungen, Nachhaltigkeitsverantwortliche und andere Personen in Unternehmen, die sich mit der Implementierung der CSRD auseinandersetzen, bedeutet die Einführung eine signifikante Erweiterung ihrer Verantwortlichkeiten. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Unternehmen nicht nur die rechtlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch die Chancen nutzen, die eine transparente und glaubwürdige Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet. Diese Berichterstattung umfasst die Entwicklung robuster Systeme zur Datenerfassung, die Durchführung von Wesentlichkeitsanalysen und die Gestaltung von Berichten, die sowohl informativ als auch ansprechend sind.
Ziel dieses einführenden Artikels ist es, die Leserschaft auf eine Reise durch die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeitsberichterstattung mitzunehmen. Der Beitrag soll das Verständnis für die Bedeutung und die Komplexität des Themas schärfen und die Grundlage für die folgenden Artikel legen, in denen einzelne Aspekte der Nachhaltigkeitsberichterstattung detailliert erläutert werden.
2 CSRD, ESRS und VSME
Die CSRD ist eine Erweiterung und Verschärfung der bisherigen Non Financial Reporting Directive (NFRD). Die CSRD verpflichtet Unternehmen, über ihre Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft zu berichten und stellt sicher, dass diese Informationen zuverlässig und vergleichbar sind. Die CSRD gibt den rechtlichen Rahmen vor, während die ESRS die technischen Details ausfüllen. Die ESRS sind das Werkzeug, mit dem Unternehmen die Anforderungen der CSRD in die Praxis umsetzen können. Sie wurden von der EU als delegierte Rechtsakte verabschiedet und sind so konzipiert, dass sie die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsinformationen in den Jahresabschluss integrieren.
Rolle der EFRAG
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ist für die Entwicklung der ESRS verantwortlich und spielt damit eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa. Die Organisation arbeitet mit verschiedenen Stakeholdern zusammen, um sicherzustellen, dass die Standards sowohl ambitioniert als auch praktikabel sind. Neben den Standards selbst veröffentlicht die EFRAG auch immer wieder Materialien zu verschiedenen Themen, wie beispielsweise Umsetzungshilfen für die Wesentlichkeitsanalyse oder Videos zum besseren Verständnis der ESRS. Um kein Update der EFRAG zu verpassen, abonnieren Sie den Newsletter, in dem regelmäßig wertvolle Hinweise für die Nutzer der ESRS gegeben werden.
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ist für die Entwicklung der ESRS verantwortlich und spielt damit eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa. Die Organisation arbeitet mit verschiedenen Stakeholdern zusammen, um sicherzustellen, dass die Standards sowohl ambitioniert als auch praktikabel sind. Neben den Standards selbst veröffentlicht die EFRAG auch immer wieder Materialien zu verschiedenen Themen, wie beispielsweise Umsetzungshilfen für die Wesentlichkeitsanalyse oder Videos zum besseren Verständnis der ESRS. Um kein Update der EFRAG zu verpassen, abonnieren Sie den Newsletter, in dem regelmäßig wertvolle Hinweise für die Nutzer der ESRS gegeben werden.
